Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1. Zunächst wird festgehalten, dass die MatWash-CleanTec GmbH (FN 515680d), Richard Neutragasse 9/1, A-1210 Wien (im Folgenden „MatWash“ genannt), insb. Matratzen (im Folgenden pauschal als „Matratze“ bezeichnet) für ihre Kunden reinigt. MatWash verwendet hiefür ein mechanisch-thermisches Waschverfahren mithilfe von Spezialwaschmaschinen.

1.2. Weiters wird festgehalten, dass MatWash die in Punkt 1.1. dargestellten Waschleistungen gegenüber Unternehmen (B2B) und privaten Kunden (B2C)
durchführt (im Folgenden: „Kunden“).

1.3. Hinsichtlich der Verträge zwischen der MatWash und den Kunden gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) als
integrierender Bestandteil des jeweiligen Vertrages. Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Regelungen – insb. Allgemeine Geschäfts- oder
Einkaufsbedingungen des Kunden oder von Dritten – haben nur Gültigkeit, soweit sie von MatWash ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Ein künftiger Widerspruch seitens MatWash gegen solche Bedingungen ist nicht erforderlich.

1.4. Diese AGB gelten bei ständigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und MatWash auch für künftige Geschäfte, bei denen nicht ausdrücklich auf diese AGB Bezug genommen wird, wenn sie bei einem früheren Auftrag von den Vertragsparteien vereinbart wurden.

2. Bestellung und Vertragsabschluss

2.1. Die erste Kontaktaufnahme zwischen dem Kunden und MatWash erfolgt grundsätzlich
• online, oder
• telefonisch.
Der Kunde kann – nach entsprechender Terminvereinbarung – ein persönliches Gespräch mit der MatWash betreffend die Matratzenreinigung durchführen. Diese Besprechung erfolgt grundsätzlich in den Geschäftsräumen der MatWash.

2.2. Der Kunde ist verpflichtet, MatWash im Rahmen des Bestellvorgangs auf alle Umstände und Besonderheiten hinzuweisen, die bei der Reinigung der Matratze beachtenswert sind. Die MatWash behält sich vor, die Matratze bezüglich Reinigungsfähigkeit zu überprüfen.

2.3. Bestellungen gelten erst dann als angenommen (Vertragsabschluss), wenn sie von MatWash schriftlich bestätigt werden und dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung übermittelt bzw. ausgefolgt wird. Maßgeblich für den Vertragsinhalt ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung. MatWash ist berechtigt, die Annahme von Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

2.4. Angebote von MatWash sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als
verbindlich bezeichnet werden.

2.5. Die Bestellung durch den Kunden kann Online, in den Geschäftsräumen der MatWash oder telefonisch erfolgen.

2.5.1. Online-Bestellung

Bei einer Online Bestellung ist der Kunde verpflichtet, das vorgegebene digitale Formular zu verwenden und dieses vollständig und korrekt auszufüllen. Im Falle der Annahme der Bestellung durch MatWash wird dem Kunden online eine schriftliche Auftragsbestätigung übermittelt.

2.5.2. Bestellung in den Geschäftsräumen der MatWash

MatWash erstellt auf Grundlage der Angaben des Kunden betreffend die zu reinigende Matratze ein Angebot. Im Falle der Bestellung durch den Kunden und der Annahme der Bestellung durch MatWash wird dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung ausgefolgt.

2.5.3. Telefonische Bestellung

Bei telefonischer Bestellung hat der Kunde MatWash zunächst sämtliche für die Reinigung der betreffenden Matratze maßgebenden Daten und Umstände bekannt zu geben. Der Kunde nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass das betreffende Telefongespräch zu Zwecken der Auftragsabwicklung von MatWash aufgezeichnet wird. MatWash erstellt auf Grundlage der Angaben des Kunden ein Angebot, welches dem Kunden bei dem zu vereinbarenden Termin persönlich ausgefolgt wird. Im Falle der Bestellung durch den Kunden und der Annahme der Bestellung durch MatWash wird dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung ausgefolgt.

2.6. Ereignisse höherer Gewalt, Streiks, Aussperrungen, Rohstoffmangel, Betriebsstörungen, Aufruhr, Krieg, Seuchen, Epidemien, Pandemien und andere
durch MatWash nicht zu vertretende Umstände berechtigen MatWash, die Ausführung der Aufträge ganz oder teilweise aufzuschieben oder vom Vertrag
ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Kunden Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche zustehen.

3. Übergabe/ Abholung der Matratzen

3.1. MatWash holt die Matratze beim vereinbarten Übergabeort innerhalb des vereinbarten Zeitfensters bzw. zum vereinbarten Zeitpunkt ab.
Bei Entgegennahme der Matratze ist MatWash berechtigt die Matratze eingehend zu prüfen:

a) Bei der Prüfung werden Verunreinigungen und bestehende Schäden der Matratze von MatWash dokumentiert und bei Bedarf eine Fotodokumentation
der Schäden bzw. Verunreinigungen angefertigt. MatWash kann die Annahme der Matratze dabei von der Unterfertigung der Dokumentation durch den
Kunden abhängig machen.

b) Wird bei der Prüfung festgestellt, dass die zur Verfügung stehenden Reinigungsmethoden unzumutbar oder ungeeignet sind, eine Reinigung von
MatWash nicht durchgeführt werden kann oder nicht erfolgversprechend ist, ist MatWash berechtigt die Reinigung abzulehnen, ebenso, wenn die bestehenden Verunreinigungen nicht mehr behoben werden können oder sich die Reinigung aufgrund des Wertes der Matratze als nicht wirtschaftlich darstellt.

c) Die Matratze wird dabei von MatWash mit einer Zuordnungsnummer versehen, sodass die Matratze jederzeit dem jeweiligen Kunden zugeordnet werden kann und von MatWash zum Transport verpackt. Der Kunde erklärt hiezu seine Zustimmung. Für den Fall, dass sich nachträglich herausstellt, dass eine Reinigung, aus welchen Gründen auch immer, nicht durchführbar ist, ist MatWash berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Ansprüche des Kunden, welcher Art auch immer, aus einem solchen Vertragsrücktritt werden einvernehmlich ausgeschlossen.

3.2. Zu den festgelegten Zeiten kann der Kunde die Matratze, soweit dies im Einzelfall schriftlich vereinbart wurde, innerhalb der jeweiligen Öffnungszeiten auch selbständig bei den Geschäftsräumen der MatWash anliefern bzw. abholen.

3.3. Der Kunde verpflichtet sich, die Matratze entsprechend an MatWash zu übergeben, wobei der Kunde matratzenfremde Gegenstände (bspw. Geld,
Metallgegenstände, etc.) vor der Abholung bzw. Übergabe bei Selbstanlieferung zu entfernen und sämtliche Öffnungen nochmals zu kontrollieren hat. Eine
Haftung für in der Matratze verbliebenen Gegenständen seitens MatWash ist
ausgeschlossen.

3.4. Sobald die Matratze von der MatWash gereinigt wurde, wird – sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde – die Matratze durch MatWash an den Kunden vertragskonform zurückgeliefert.
Der Kunde räumt der MatWash für den Fall, dass die Rücklieferung nicht fristgerecht erfolgen sollte, eine Nachfrist von 14 Tagen ein.
Der Kunde kann daraus weder irgendwelche Ansprüche – welcher Art auch immer – ableiten, noch vom Vertrag zurücktreten.

3.5. Auf ausdrücklichen, schriftlich vereinbarten Wunsch des Kunden, kann die Lieferung auch in Abwesenheit des Kunden erfolgen. Die Matratze wird dabei von MatWash zum vereinbarten Liefertermin am vereinbarten Ort platziert, womit der Auftrag als erfüllt gilt. Eine Haftung der MatWash für Schäden und
Verunreinigungen, welche nach der Lieferung aufgetreten sind oder im Fall eines Abhandenkommens der Matratze, wird ausgeschlossen.

3.6. Kann der Kunde eine Lieferung zum vereinbarten Termin nicht annehmen, so hat er MatWash spätestens 24 Stunden vor dem Termin schriftlich zu informieren. Diesfalls ist zwischen dem Kunden und MatWash ein neuer Liefertermin zu vereinbaren. Unterlässt der Kunde die vorgenannte Information und wird er bei der Lieferung nicht angetroffen, sodass keine Entgegennahme erfolgen kann, so ist MatWash berechtigt einen angemessenen Aufwandersatzanspruch in Rechnung zu stellen. Die Matratze wird über einen Zeitraum von drei Monaten in dem Geschäftslokal der MatWash aufbewahrt. Danach ist MatWash berechtigt, die Matratze zu entsorgen.

3.7. Kann der Kunde eine Abholung bzw. Übergabe im vereinbarten Zeitfenster nicht wahrnehmen, so hat er MatWash spätestens 48 Stunden vor dem Zeitfenster schriftlich zu informieren. Diesfalls ist zwischen dem Kunden und MatWash ein neuer Liefertermin zu vereinbaren. Unterlässt der Kunde die vorgenannte Information und wird er bei der Abholung nicht angetroffen, sodass keine Übernahme erfolgen kann, ist MatWash berechtigt einen angemessenen Aufwandersatzanspruch in Rechnung zu stellen. In diesem Zusammenhang wird auf Punkt 3.6. verwiesen.

3.8 Wenn dies schriftlich vereinbart wurde, kann die Matratze vom Kunden auch direkt bei MatWash abgeholt werden. Mit der Übernahme durch den Kunden gilt der Vertrag seitens MatWash als erfüllt.

3.9. Der Kunde ist verpflichtet die Matratze nach Lieferung bzw. Selbstabholung umgehend zu untersuchen und MatWash auf allfällige Schäden, Verunreinigungen oder sonstige Mängel aufmerksam zu machen.

3.10. Kann die Matratze dem Kunden nach zweimaligen Lieferversuchen nicht übergeben werden (insb. weil der Kunde nicht angetroffen wird), so ist MatWash zu keinen weiteren Lieferversuchen verpflichtet. MatWash wird die Matratze entweder bei sich einlagern, wofür eine Lagergebühr von 0,1 % des
Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung gestellt werden kann, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmann einzulagern. Wird die Matratze über den Zeitraum von sechs Monaten nicht abgeholt, ist MatWash berechtigt, diese an eine karitative Einrichtung zu spenden oder zu entsorgen, ohne dass dem Kunden daraus irgendwelche Ansprüche entstehen.

4. Zahlung

4.1. Der Preis des einzelnen Auftrags bestimmt sich nach der übermittelten bzw. ausgefolgten schriftlichen Auftragsbestätigung. Alle Preisangaben auf der Website oder in sonstigen Unterlagen von MatWash sind freibleibend und verstehen sich – wenn nicht anders angegeben – in Euro und inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2. MatWash wird dem Kunden nach Durchführung der Reinigung eine Rechnung über die erbrachte Dienstleistung legen. Werden dem Kunden mehrere
Zahlungsmethoden angeboten, so kann der Kunde grundsätzlich zwischen den einzelnen Möglichkeiten wählen.

4.3. Rechnungen sind grundsätzlich 14 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

4.4. Im Fall des Zahlungsverzugs ist MatWash berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Dies sind bei Verbrauchern derzeit 4 % pa, bei
Unternehmern gilt § 456 UGB.

5. Widerrufsrecht

5.1. Zunächst wird festgehalten, dass das Widerrufsrecht ausschließlich für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) gilt.

5.2. Der Kunde, der Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist, kann von einem außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers
geschlossenen Vertrag oder von einem Fernabsatzvertrag – so keine gesetzliche Ausnahmeregelung greift – zurücktreten. Das Rücktrittsrecht findet keine
Anwendung, sofern der Kunde den Vertrag in den Geschäftsräumen von MatWash geschlossen hat, dies gilt insb. bei Selbstanlieferung der Matratze durch den Kunden.

5.3. Die Rücktrittsfrist beträgt vierzehn Kalendertage. Sie beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses. Es genügt, wenn der Kunde die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist absendet.

5.4. MatWash erstattet im Fall eines Widerrufs alle erhaltenen Zahlungen, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme von zusätzlichen Kosten, die sich
aus der Wahl der allfälligen Expresslieferung ergeben) unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab Eingang des Widerrufs zurück. Die
Rückzahlung erfolgt mit derselben Zahlungsmethode wie die ursprüngliche
Bezahlung erfolgte.

5.5. Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat er MatWash einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er MatWash von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Sonstige Lasten werden dem Kunden bei Rücktritt nicht auferlegt.

5.6. Der Widerruf durch den Kunden kann mittels einer eindeutigen Erklärung (zB eines mit der Post versandten Briefes, eines Telefaxes oder eines E-Mails) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, an MatWash übermittelt werden (Kontaktinformation unterhalb oder Punkt 9). Der Kunde kann dafür auch das folgende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist:

Muster-Widerrufsformular:

An
MatWash-CleanTec GmbH, FN 515680d
Richard Neutragasse 9/1
A-1210 Wien
office@matwash.at
Tel.: 01/800 755 600

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: ………………………………..
Bestellt am ………………………………..
Name des/der Verbraucher(s): ………………………………..
Anschrift des/der Verbraucher(s): …………………………………………………….
……………………………….., am …
Unterschrift des/der Verbraucher(s) ………………………………..

6. Gewährleistung

6.1. Soweit diese AGB keine anderslautenden Regelungen enthalten, finden die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung.

6.2. Ein bestimmter Erfolg der Reinigung kann nicht gewährleistet werden. Die Aufträge werden in der Regel von MatWash selbst durchgeführt. MatWash ist allerdings berechtigt, Leistungen vollumfänglich durch Partnerunternehmen durchführen zu lassen.

6.3. MatWash leistet keine Gewähr für Mängel, welche aufgrund einer Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen des Kunden resultieren. Dies betrifft insbesondere die Pflicht des Kunden über sämtliche erhebliche Umstände aufzuklären sowie die Pflicht sämtliche Gegenstände aus der Matratze zu entfernen. Ebenso besteht
keine Gewährleistung, wenn der Auftrag von MatWash fachmännisch und ordnungsgemäß durchgeführt wurde und der Mangel aus einem Umstand
resultiert, auf welche MatWash keinen Einfluss nehmen konnte bzw. welcher von MatWash nicht erkannt werden konnte.

6.4. Die Gewährleistungsrechte eines Kunden, der Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist, werden nicht eingeschränkt.

6.5. Bei Kunden, die Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) sind, wird MatWash bei Auftreten eines Mangels in der Reinigung eine
Verbesserung durchführen. Ausschließlich für den Fall, dass MatWash ihrer Verbesserungsverpflichtung nicht nachkommt, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Minderung des Entgelts (Preisminderung) oder Aufhebung des Vertrags (Wandlung) verlangen. Der Kunde hat in den ersten sechs Monaten ab Lieferung das Vorliegen eines Mangels im Zeitpunkt der Übergabe nachzuweisen.
§ 924 zweiter Satz ABGB wird ausdrücklich abbedungen. Die Gewährleistungsfrist für Mängel beträgt 6 Monate ab Übergabe.

6.6. Kunden, die Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) sind, unterliegen der Rügeobliegenheit gem. § 377 UGB. Den Kunden trifft nach Lieferung eine Untersuchungspflicht, wobei allfällige Mängel, bei sonstigem
Ausschluss jeglicher Gewährleistungs – und sonstiger Ansprüche, binnen einer
Frist von 48 Stunden ab Lieferung anzuzeigen sind.

7. Haftung

7.1. Soweit diese AGB keine anderslautenden Regelungen enthalten, finden die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung.

7.2. Mangels Verschuldens haftet MatWash nicht für Schäden, die durch die Beschaffenheit der Matratze verursacht wurden und die für MatWash im Rahmen einer fachlichen Beurteilung nicht erkennbar waren, insb. das Auswaschen von Farben minderer Qualität, von Drucken minderer Qualität oder Schäden aufgrund der Beschaffenheit von Reißverschlüssen, Knöpfen, etc. Hat der Kunde seine Verpflichtungen aus dem Vertrag verletzt (insb. die Entfernung von Gegenständen aus der Matratze), so besteht auch hiefür keine Haftung seitens MatWash. Treten aufgrund von in der Matratze belassenen Gegenständen Beschädigungen an Gegenständen von MatWash ein (insb. an Waschmaschinen) so haftet der Kunde für die eingetretenen Schäden.

7.3. Für Kunden, die Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) sind, gelten folgende Bestimmungen:

7.3.1. MatWash haftet nur für Schäden, die krass grob fahrlässig oder vorsätzlich zugefügt wurden, ausgenommen Personenschäden. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Kunde zu beweisen. Die Haftung ist jedenfalls mit der Höhe des Zeitwerts der Matratze, maximal jedoch mit der Höhe des Auftragswerts (netto) begrenzt.

7.3.2. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, schlicht grobe Fahrlässigkeit, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, nicht erzielte Ersparnissen, Zinsverluste und für Schäden aus Ansprüchen Dritter ist jedenfalls ausgeschlossen.

7.3.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungs- und Besorgungsgehilfen der MatWash.

7.3.4. Schadenersatzansprüche gegen MatWash und/oder deren Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungs- und Besorgungsgehilfen sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers, jedenfalls aber binnen 1 Jahr (absolute Verjährung) gerichtlich geltend zu machen.

7.4. Die in diesen AGB enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.

8. Mahn- und Inkassospesen

Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzugs, die dem Unternehmer entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst bei Unternehmergeschäften jedenfalls einen gesamten Pauschalbetrag von EUR 40,– als Entschädigung für Betreibungskosten gem. § 458 UGB. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

9. Kontaktinformation

Unter folgenden Kontaktdaten stehen die Mitarbeiter von MatWash gerne jederzeit zur
Verfügung:

MatWash-CleanTec GmbH, FN 515680d
Richard Neutragasse 9/1
A-1210 Wien
office@matwash.at
Tel.: 01/800 755 600

10. Recht und Gerichtsstand

10.1. Die Vertragspartner vereinbaren österreichische inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus bzw. im Zusammenhang mit dem Vertrag mit dem Kunden entstehenden Streitigkeiten das am Sitz von MatWash sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig. Unbeschadet dessen kann MatWash nach deren Wahl den Kunden auch an dem für dessen Sitz sachlich und örtlich zuständigen Gericht klagen.

10.2. Auf den Vertrag mit dem Kunden ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (zB EVÜ, ROM I-VO) und des UN-Kaufrechtes anwendbar. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.

11. Salvatorische Klausel, Schlussbestimmungen

11.1. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiedurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige rechtlich zulässige Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, wenn sich bei Durchführung dieses Vertrages einschließlich dieser AGB eine ergänzungsbedürftige Lücke ergeben sollte.

11.2. Alle Erklärungen rechtsverbindlicher Art aufgrund des Vertrages haben schriftlich an die zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse des jeweils anderen Vertragspartners zu erfolgen. Wird eine Erklärung an die zuletzt schriftlich (auch E-Mail) bekannt gegebene Adresse übermittelt, so gilt diese dem jeweiligen Vertragspartner als zugegangen.

11.3. Die AGB können jederzeit von MatWash geändert oder angepasst werden und gelten jeweils ab dem Publikationsdatum. Die AGB können vom Kunden auf der Website von MatWash heruntergeladen, ausgedruckt oder gespeichert werden.

11.4. MatWash hält sich bei der Erfassung und Behandlung personenbezogener Daten an die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Weitere
Informationen zu unserem Umgang mit Kundendaten können der Datenschutzerklärung entnommen
werden.

11.5. Die Bezeichnung der für die einzelnen Kapitel gewählten Überschriften dient einzig und allein der Übersichtlichkeit und ist daher nicht zur Auslegung dieser AGB heranzuziehen.

Datum: 31.08.2021